Albrecht II.

tela

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Hallo,

Ich lese gerade den Sammelband "Die deutschen Herrscher des Mittelalters" von Schneidmüller/Weinfurter.

Zu Albrecht II. steht da auf S. 486: Dass die Kurfürsten damit zugleich ihre mehr als einhunderjährige Ignoranz der Habsburger aufgaben, hat freilich auch mit der problematischen Lage in diesen Ländern zu tun.

Das klingt für mich danach, dass die Kurfürsten planmäßig dafür gesorgt haben, dass ja kein Habsburger nach Albrecht I. (oder Friedrich dem Schönen) König werden würde. Gab es so einen Plan? Ist es nicht einfach so, dass es mit den Luxemburgern für ein Jahrhundert (mit Unterbrechung Ruprecht) einfach eine dominierende Dynastie gab, die auch die Nachfolge für den/die Söhne durchsetzen konnte, so dass sich überhaupt nicht die Frage stellte, ob man einen König aus einer anderen Familie wählen könnte. Oder stand bei Ruprecht auch ein Habsburger zur Verfügung, der bewußt übergangen wurde?
 
Das klingt für mich danach, dass die Kurfürsten planmäßig dafür gesorgt haben, dass ja kein Habsburger nach Albrecht I. (oder Friedrich dem Schönen) König werden würde.
Würde ich nicht unbedingt da herauslesen.

Ist es nicht einfach so, dass es mit den Luxemburgern für ein Jahrhundert (mit Unterbrechung Ruprecht) einfach eine dominierende Dynastie gab, die auch die Nachfolge für den/die Söhne durchsetzen konnte, so dass sich überhaupt nicht die Frage stellte, ob man einen König aus einer anderen Familie wählen könnte.
Das Alleinstellungsmerkmal der Luxemburger in der Zeit dürfte vor allem sein, dass es Karl IV mit seiner goldenen Bulle von 1356 geschafft hatte den Modus der Königswahl zu verändern und alle außer den nachmaligen 7 Kurfürsten vom Wahlprozedere auszuschließen.
Und zwar in einer Weise, dass die konkurrierenden Habsburger keine Kurwürde erhielten und damit in Sachen Königswahl von Anfang an im Nachteil waren, während von den ebenfalls konkurrierenden Wittelsbachern der pfälzische Zweig die Kurwürde erhielt, aber der bayerische zweig nicht.

Kommt noch hinzu, dass die Luxemburger selbst am Ende im spätern Verlauf des 14. Jahrhunderts zwei Kurstimmen hielten, da sie nicht nur die Könige von Böhmen, sondern später auch die Markgrafen von Brandenburg stellten.

Das beudetet von den 7 Kustimmen waren am Ausgang des 14. und am Anfang des 15. Jahrhunderts 3 Kurstimmen in der Hand von Dynastien, die traditionell eher mit den Habsburgern konkurrierten, so dass hier keine Unterstützung zu erwarten war.

Das heißt um eine Königswahl durchzusetzen, hätten die Habsburger, da sie die böhmische, die pfälzische und die brandenburgische Kurstimme nicht (oder nur sehr schwer) bekommen konnten tendenziell alle anderen Kurstimmen (Mainz, Köln, Trier, Sachsen) hinter sich bringen müssen.

D.h. man wird davon sprechen können, dass die Habsburger da relativ wenige realistische Möglichkeiten hatten, aber nicht unbedingt, weil sich irgendwer gegen sie verschworen gehabt hätte, sondern weil sie es bei der Begründung des neuen Wahlmodus für die Königswahl durch Karl IV. v. Luxemburg nicht gschafft hatten in den Kreis der Kurfürsten aufgenommen zu werden, während ihre weltlichen Konkurrenten Luxemburg und Wittelsbach fast alle weltlichen Kurstimmen hielten und die somit für Habsburg weitgehend blockiert waren.


Das änderte sich als es zur Krise in den Böhmischen Ländern kam (Erbstreitigkeiten zwischen Sigismund und Jobst v. Mähren außerdem Hussitenkriege), die Sigismund so sehr in Bedrängnis und finazielle Probleme brachte, dass er die Mark Brandenburg samt Kurstimme den Hohenzollern (waren bis dahin vor allem Burggrafen von Nürnberg und hatten Einfluss vor allem in Franken) abtreten musste .

Das und dann noch der Umstand, dass Sigismud keinen männlichen Erben hinterließ, der noch als Konkurrent der Habsburger hätte auftreten können änderte die Situation.
 
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Das Alleinstellungsmerkmal der Luxemburger in der Zeit dürfte vor allem sein, dass es Karl IV mit seiner goldenen Bulle von 1356 geschafft hatte den Modus der Königswahl zu verändern und alle außer den nachmaligen 7 Kurfürsten vom Wahlprozedere auszuschließen.
Und zwar in einer Weise, dass die konkurrierenden Habsburger keine Kurwürde erhielten und damit in Sachen Königswahl von Anfang an im Nachteil waren, während von den ebenfalls konkurrierenden Wittelsbachern der pfälzische Zweig die Kurwürde erhielt, aber der bayerische zweig nicht.
Allerdings war es nicht so, dass Karl IV. mit der "Goldenen Bulle" die Königswahl völlig neu aufgestellt hätte. Das Kurfürstenkollegium hatte sich bereits im 13. Jhdt. herausgebildet. Bereits im "Sachsenspiegel" hieß es, der "Kaiser" solle von den Bischöfen von Trier, Mainz und Köln, dem Pfalzgrafen vom Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg gewählt werden. (Dem König von Böhmen hingegen wurde das Wahlrecht abgesprochen, weil er nicht "deutsch" sei.)
Der Wahlmodus war also bereits Gewohnheitsrecht, als er von Karl IV. formalisiert wurde. Dass ihm die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums entgegenkam (und den Habsburgern nicht), war somit eher Glück als gezielte Manipulation.
 
Allerdings war es nicht so, dass Karl IV. mit der "Goldenen Bulle" die Königswahl völlig neu aufgestellt hätte. Das Kurfürstenkollegium hatte sich bereits im 13. Jhdt. herausgebildet. Bereits im "Sachsenspiegel" hieß es, der "Kaiser" solle von den Bischöfen von Trier, Mainz und Köln, dem Pfalzgrafen vom Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg gewählt werden. (Dem König von Böhmen hingegen wurde das Wahlrecht abgesprochen, weil er nicht "deutsch" sei.)
Der Wahlmodus war also bereits Gewohnheitsrecht, als er von Karl IV. formalisiert wurde. Dass ihm die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums entgegenkam (und den Habsburgern nicht), war somit eher Glück als gezielte Manipulation.

Das sich das entwickelt hatte ist mir bekannt, aber war es nicht so, dass die Kurfürsten zuvor kein Exklusivwahlrecht hatten, sondern zunächst nur das Vorrecht sich auf einen Kandidaten zu einigen und diesem mehr oder weniger vorzuschlagen, während die anderen Fürsten dass noch bestätigen mussten?

So weit mir bekannt, war doch teilweise durchaus auch umstritten, ob der König von Böhmen rechtmäßigerweise in den Kreis der Kurfürsten gehörte oder nicht?
Im Sachsenspiegel des Eike von Repgrow von 1230 , etwa wurde dieser Anspruch ja abgelehnt.
 
Das sich das entwickelt hatte ist mir bekannt, aber war es nicht so, dass die Kurfürsten zuvor kein Exklusivwahlrecht hatten, sondern zunächst nur das Vorrecht sich auf einen Kandidaten zu einigen und diesem mehr oder weniger vorzuschlagen, während die anderen Fürsten dass noch bestätigen mussten?

Schon seit längerer Zeit nicht mehr:

Entsprechend schreibt der Schwabenspiegel 1275/76 den rheinischen Erzbischöfen die drei ersten geistlichen und dem Pfalzgrafen, dem Sachsen, dem Brandenburger und dem Bayern (dabei also zwei Wittelsbachern) die vier ersten weltlichen Stimmen zu (Q 61). Eine 1295 oder einige Jahre später zu datierende Handschrift fügte die Ausschließlichkeit hinzu: "und ander niemen sol den chaiser welen".


Zum Schwabenspiegel siehe auch:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schwabenspiegel zum ersten Mal ein rational klar geordnetes Königswahlrecht bietet, das eindeutig vielfach dem Muster des kanonischen Rechts folgt. Der Schwabenspiegel wurde später 1356 zur wichtigsten Rechtsquelle für die Goldene Bulle und erlangte somit für die deutsche Verfassungsgeschichte entscheidende Bedeutung. Er hat insbesondere drei Rechtsprinzipien in das deutsche Königswahlrecht eingeführt: 1.) die endgültige Festlegung auf die Zahl von sieben Kurfürsten, 2.) die klare Formulierung des aus dem kanonischen Recht übernommenen Mehrheitsprinzips und schließlich 3.) die Einheit des Wahlakts, wodurch ein späterer Konsens von nicht anwesenden Wahlberechtigten, wie er noch 1252 und 1257 erfolgt war, nicht mehr als rechtswirksam anerkannt werden konnte.
 
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